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19. März 2024

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Heftige Debatte um BND-Gesetz in Deutschland

Heftige Debatte um BND-Gesetz in Deutschland© Pexels.com/Sora Shimazaki

Deutscher Verband der Internetwirtschaft eco warnt bei öffentlicher Anhörung vor Gefährdung der IT-Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit durch nunmehrige gesetzliche Möglichkeit einer Art staatlichen Hackings.

(red/czaak) „Der aktuelle Entwurf des Bundeskanzleramts für das sogenannte BND-Gesetz lässt zu, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) ohne Wissen des jeweiligen Betreibers auf Bestands-, Verkehrs- und Inhaltsdaten zugreifen kann. Damit wären grundsätzlich alle Anbieter von Telekommunikation, Clouddiensten und sonstigen Telemediendiensten und auch Plattformbetreiber wie Google, Facebook, Amazon oder Apple potenzielle Ziele staatlichen Hackings“, so eco als Verband der Deutschen Internetwirtschaft in einer aktuellen Aussendung.

Der Gesetzes-Entwurf wird zudem als verfassungswidrig eingestuft. „Weder werden alle Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem letzten Jahr beachtet, noch sind alle neuen Regelungen als verfassungskonform anzusehen. Betroffen sind alle BürgerInnen, die sich im Internet bewegen“, sagt Klaus Landefeld, stellvertretender Vorstandsvorsitzender von eco anlässlich der aktuellen öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag.

Personenbezogene Daten bei Online-Banking und Einfallstore für Kriminelle
„Sollte das Gesetz so in Kraft treten, muss jede/r künftig damit rechnen, dass persönliche Daten von staatlicher Seite mitgelesen und gegebenenfalls auch gespeichert und weiterverarbeitet werden“, unterstreicht Landefeld, der auch „den Zugriff auf personenbezogene Daten beim Online-Banking und Hotelbuchungen, Bewegungsprofile durch GPS- und Bewegungsdaten von Mobilfunk- oder Navigationsgeräten“ mit einbezieht (Anm. für den BND sollen diese Daten lt. dem neuen Gesetz keinen Personenbezug mehr haben).

Die Regelung führe damit unweigerlich „zu einem massiven Vertrauensverlust in digitale Kommunikation und Dienste, zumal staatliche Akteure dadurch Anreize erhielten, Softwarelücken geheim zu halten, um sich darüber weitere Informationen zu beschaffen“ und das schaffe wiederum „Einfallstore für Cyberkriminelle und damit ein kaum abschätzbares Sicherheitsrisiko“, so Landefeld weiter.

Gesetzentwurf entspricht nicht Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
Darüber hinaus entspricht der Gesetzentwurf nach Auffassung des Internetverbands nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BfVG). Dies betrifft unter anderem die geplante Regelung zu automatischen Filtersystemen, die laut Vorgabe der Verfassungsrichter dem Stand der Wissenschaft und Technik entsprechen müssen. Der Gesetzentwurf sieht hingegen Filtersysteme, die dem Stand der Technik entsprechen als ausreichend an.

„Das BVfG hat bewusst die höchste Anforderung für den Einsatz von Filtersystemen vorgegeben, wie sie beispielsweise auch im Atomgesetz vorgesehen und geregelt ist. Ein Abstellen auf den „Stand der Technik“ hätte praktisch zur Folge, dass der BND von Gesetzes wegen nicht verpflichtet wäre, selbstlernende, auf künstlicher Intelligenz basierte Filter einzusetzen, wie sie heute bereits im industriellen Umfeld eingesetzt werden“, erläutert Klaus Landefeld.

Hintergrund der Gesetzesänderung
eco hat im Rahmen der geplanten Gesetzesänderung mehrfach vor einer massiven Ausweitung der Spionagemethoden des BND gewarnt. Bereits nachdem das Bundeskanzleramt letzten Dezember einen neuen Entwurf vorgelegt hatte, veröffentlichte der Verband der Deutschen Internetwirtschaft eine ausführliche Stellungnahme. Mit ihrem Gesetzentwurf will die Bundesregierung nun die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BfVG) und des Bundesverwaltungsgerichts umsetzen.

Das BfVG hatte letzten Mai die Internetüberwachung von Ausländern im Ausland durch den BND als grundsatzwidrig erklärt und im Urteil verdeutlicht, dass das BND-Gesetz in allen wesentlichen Normen gegen das grundrechtliche Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) und die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) verstößt. „Dies betrifft sowohl die Erhebung und Verarbeitung der Daten als auch deren Weiterleitung im Rahmen von Kooperationen mit anderen ausländischen Nachrichtendiensten“, so eco.

Links

red/czaak, Economy Ausgabe Webartikel, 23.02.2021